Recht & Planung
Rechte, Einwilligung und Musik: Was Sie vor dem Dreh klären sollten
Wer darf im Bild sein, wer muss zustimmen, welche Musik dürfen Sie verwenden? Ein praxisnaher Überblick für Veranstalter in Österreich.
5 Min. Lesezeit
Warum das früh geklärt sein muss
Ein fertiger Film, den Sie nicht veröffentlichen dürfen, ist wertlos. Die gute Nachricht: Mit wenigen Standardschritten sind Sie auf der sicheren Seite.
Hinweis am Eingang
Weisen Sie sichtbar darauf hin, dass gefilmt und fotografiert wird — am Einlass, in der Einladung und in der Anmeldebestätigung. Nennen Sie, wofür das Material verwendet wird: Website, Social Media, interne Kommunikation, Presse.
Einwilligung, wo es persönlich wird
- Interviews einzelner Personen: üblicherweise ist es eine stillschweigende Vereinbarung zwischen der interviewten Person und dem Medium/Auftraggeber. Durch die Präsenz der Kamera wird eindeutig suggeriert dass das aufgenommene Videomaterial für eine Publikation verwenden werden
- Sprecher auf der Bühne: in der Regel über die Sprechervereinbarung geregelt — prüfen Sie, ob Aufzeichnung und Veröffentlichung enthalten sind.
- Kinder: Einwilligung der Erziehungsberechtigten, ohne Ausnahme.
Musik
Musik aus Streamingdiensten oder Charts dürfen Sie nicht einfach unter Ihren Film legen. Wir arbeiten mit lizenzierten Musikbibliotheken; die Lizenz ist im
Marken und Bühnenbilder im Bild
Logos von Partnern und Sponsoren im Bild sind bei Events üblich und meist erwünscht. Klären Sie nur, ob ein Sponsor Vorgaben zur Darstellung hat.
Kein Rechtsrat
Dieser Artikel ist eine Planungshilfe aus der Produktionspraxis, keine rechtliche Beratung. Bei sensiblen Themen — etwa Aufzeichnungen im Gesundheits- oder Behördenumfeld — fragen Sie zusätzlich Ihre Rechtsabteilung.
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